Kinderrechte von zentraler Bedeutung in der Kindertagesbetreuung.
Kinderrechte sind grundlegende Rechte, die jedem Kind zustehen und in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) festgeschrieben sind. In Deutschland ist die UN-KRK am 5. April 1992 in Kraft getreten. Sowohl die Kindertagespflege als auch Kindertageseinrichtungen können und sollten einen wichtigen Beitrag leisten, diese Rechte nicht nur umzusetzen, sondern auch aktiv zu schützen und zu fördern.
Die Kinderrechte umfassen beispielsweise den Schutz vor Gewalt und Ausbeutung, das Recht auf Bildung und Freizeit, das Recht auf Teilhabe und Mitbestimmung oder das Recht auf bedürfnisgerechte Betreuung und Förderung. Weitere Rechte der UN-KRK umfassen etwa die freie Meinungsäußerung, gesunde Ernährung, das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht sowie körperliche Unversehrtheit.
Für die Kindertagesbetreuung bedeutet das, eine Haltung einzunehmen, die Kinder als aktive und gleichberechtigte Partner*innen versteht und ein entsprechendes Umfeld bereitstellt, in dem sie mit ihren Bedürfnissen und Wünschen ernstgenommen werden. Dabei müssen alle Kinder entsprechend ihren Bedarfen und Fähigkeiten gefördert werden. Allen voran sollten sich alle Kinder in der Betreuungssituation und darüber hinaus sicher und geborgen fühlen können, sodass sie sich mit ihren individuellen Ressourcen, Interessen und Fähigkeiten frei entfalten können.